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Regeln für selbstverwaltete Dienstnotebooks

Als Dienstnotebooks zählen Geräte, die über die RBG oder in enger Abstimmung mit der RBG angeschafft wurden und deren Rechnung in Kopie der RBG vorliegt.
Um die Netzwerkintegrität gewährleisten zu können ist es wichtig, dass die Geräte ein paar essentielle Bedingungen erfüllen:

  • Ein Admin-Account der RBG ist vorhanden und per ssh erreichbar (nb-ripley)
  • Eine aktivierte Firewall, ein Virenscanner (http://www.lrz.de/services/security/antivirus/) ist installiert, und die Softwareumgebung ist auf dem aktuellen Stand (Sicherheitslücken zeitnah gepatcht).

Beachten Sie bitte, dass Dienstnotebooks rechtlich nicht dem privaten Zwecke dienen und deshalb kostenfreie personal use Lizenzen wie Antivir leider nicht benutzt werden dürfen.

Im Zuge der Netzverantwortung muss die RBG diese Kriterien prüfen (Sorgfaltspflicht). Sollte eine der Bedingungen nicht mehr erfüllt werden, informieren wir Sie natürlich darüber, bzw. im Zweifel können Sie sich auch jederzeit gerne an die RBG wenden.

Die Geräte sollten durch die RBG ausgegeben werden, um die Bedingungen für den Netzzugang wie die korrekte Inventarisierung sicherzustellen. Bei der internen Übernahme eines Gerätes ist unbedingt darauf zu achten, dass das Gerät vorher bei der RBG unter anderem zur Begutachtung war, denn nur so können Sie sich vor etwaigen Garantieverletzungen und Schadenersatzansprüchen schützen.