IT-Service der Fakultät für Physik
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Spezielle Deinventarisierungs-Regeln für IT Geräte

Spezielle Deinventarisierungs-Regeln für IT Geräte

1. Geräte außerhalb der Garantie:
Wenn gemeldete Probleme wahrscheinlich auf einen Hardwaredefekt zurückzuführen sind, ist davon auszugehen, dass bei diesen Geräten ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die RBG bietet für solche Geräte nur noch Support, wenn seitens der Anwender zwingende Gründe für die Notwendigkeit eines weiteren Betriebs vorgelegt werden können.

2. Geräte, mit alten Betriebssystemen:
Geräte, die unter Betriebssystemen laufen, für die keine aktuellen Sicherheits-Updates mehr bereitgestellt werden, sind als für den dienstlichen Betrieb ungeeignet anzusehen.
Durch den Betrieb solcher Systeme wird die Sicherheit des gesamten Netzes gefährdet. Daher dürfen diese Geräte nur aus wichtigen Gründen (z.B. nicht ersetzbare Experimentalhardware), in Absprache mit der RBG, hinter einer Firewall oder komplett vom Netz getrennt, betrieben werden.

3. Geräte mit unzureichender Hardware:
Geräte, auf denen zwar aktuelle Betriebssysteme laufen, aber deren unzureichende Hardware (z.B. zu geringer Hauptspeicher) einen ordentlichen und flüssigen Betrieb nicht gestattet, sind ebenfalls für den dienstlichen Betrieb als ungeeignet zu betrachten.
Die Wartung dieser Systeme kann von der RBG abgelehnt werden.
Die RBG berät gerne, ob eine technisch und kaufmännisch sinnvolle Aufrüstung dieser Maschinen möglich ist.

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